Start > Informationen > Baurecht

Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
Abschnitt:
2.Örtliches Raumordnungskonzept, Bebauungspläne
Inhalt:
2. Abschnitt
Paragraf:
003
Kurztext:
Erstellung, digitale Datenstrukturen, Datenübermit
Text:
(1) Die Pläne des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Bebauungspläne sind in digitaler Form auf der Grundlage der digitalen Katastralmappe (DKM) der Vermessungsämter im Landesvermessungssystem zu erstellen; die ergänzende Verwendung von vermessungstechnischen Naturstandsaufnahmen ist zulässig. Der jeweilige Stand der DKM ist in der Planzeichenerläuterung anzuführen. Die Plangrundlagen müssen zumindest auf dem jeweils aktuell verfügbaren Stand im Zeitpunkt des Planungsbeginns beruhen.
(2) Zusammen mit den der Landesregierung nach § 65 Abs. 1 TROG 2016 vorzulegenden Plänen und Unterlagen sind die Planinhalte des örtlichen Raumordnungskonzeptes in digitaler Form im ESRI-Shapefile-Format oder im GeoPackage-Format (GPKG) zu übersenden. Dabei sind die in der Anlage 4 festgelegten digitalen Datenstrukturen anzuwenden. Für die Übermittlung dieser Daten als Web-Upload ist die dazu vorgesehene Geodatenschnittstelle auf der Internetseite des Landes Vorheriger SuchbegriffTirol zu verwenden.
(3) Die Mitteilung der Verordnungen über die Erlassung von Bebauungsplänen an die Landesregierung nach § 66 Abs. 8 TROG 2016 hat ausschließlich in analoger Form zu erfolgen.