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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Abschnitt:
1. Allgemeines
Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeines
Paragraf:
002
Kurztext:
In- und Außerkrafttreten
Text:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.