Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	Gesetz/VO:
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
	Abschnitt:
8. Abschnitt
	Inhalt:
Behörden, Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
	Paragraf:
042
	Kurztext:
Nichtigkeit
	Text:
Bescheide, mit denen eine Bewilligung nach diesem Gesetz entgegen dem §§ 22 Abs. 7 und 8, gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Abs. 2, ohne die Einholung eines Gutachtens des Sachverständigenbeirates oder des Vertreters der Gemeinde im Sachverständigenbeirat erteilt worden ist, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.