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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Abschnitt:
11. Abschnitt
Inhalt:
Überprüfung von Klimaanlagen
Paragraf:
042
Kurztext:
Entgelt für die Überprüfung von Klimaanlagen*
Text:
*und Wärmepumpen

(1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht.

(2) § 37 Abs. 2 gilt sinngemäß.