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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
Abschnitt:
8. Abschnitt
Inhalt:
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb
von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
Paragraf:
027
Kurztext:
Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung
Text:
unter 100 kW und Feuerungsanlagen die mit nicht standardisierten Brennstoffen betrieben werden

(1) Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:

1. Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:

Parameterhändisch beschicktautomatisch beschickt
biogen festfossil festbiogen festfossil fest
Abgasverlust (%)20201919
CO (mg/m³)*4 5003 5001 8001 500
* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 6% bezogen

2. Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:

Parameter
Grenzwert
Abgasverlust (%)
10
Rußzahl*
1
CO (mg/m³)**
100
* gilt nicht für Ölbrennwertgeräte
** Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen

3. Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:

ParameterFeuerungsanlagenWarmwasserbereiter ab 26 kW Nennwärmeleistung
Abgasverlust (%)
10
14
CO (mg/m³)*
100
200
* Der Grenzwert für CO ist auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen

(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:

1. Feste nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter
Grenzwerte
Abgasverlust (%)
19
Staub (mg/m³)
150
CO (mg/m³)
800*
OGC (mg/m³)
50
NOx (mg/m³)
500
Die Grenzwerte für CO, NOx, OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11% bezogen
* Bei Teillastbetrieb kleiner 50% der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50% überschritten werden

2. Flüssige nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter
Grenzwerte
Abgasverlust (%)
10
Rußzahl
1
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
450
SO2 (mg/m³)
170
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.

3. Gasförmige nicht standardisierte biogene Brennstoffe:

Parameter
Grenzwerte
Abgasverlust (%)
10
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
200
SO2 (mg/m³)
350
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3% bezogen