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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Feuerungsanlagen
Paragraf:
017
Kurztext:
Verpflichtungen nach der Verordnung 2017/1369/EU
Text:
Feuerungsanlagen, die unter die Verordnung 2017/1369/EU oder einen auf Grund dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakt fallen, sind ausschließlich unter Einhaltung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen nach dieser Verordnung und den delegierten Rechtsakten in Verkehr zu bringen.