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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Gegenstand
§ 2. Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
§ 3. Voraussetzungen
§ 4. Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen
§ 5. Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen
§ 6. Prüfbedingungen
§ 7. Prüfbericht und Bestätigungen
§ 8. Anerkennung von Prüfberichten und Zulassungen
§ 9. Konformitätsnachweisverfahren
§ 10. Technische Dokumentation
§ 11. Typenschild

3. Abschnitt
Anforderungen an Kleinfeuerungen
nach den Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU
§ 11a. Inverkehrbringen, Inbetriebnahme
§ 11b. Durchführungsmaßnahmen
§ 11c. CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung
§ 11d. Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2009/125/EG
§ 11e. Konformitätsvermutung nach der Richtlinie 2009/125/EG
§ 11f. Verpflichtungen nach der Richtlinie 2010/30/EU
§ 11g. Freier Warenverkehr
§ 11h. Marktaufsicht
§ 11i. Schutzklausel

4. Abschnitt
Errichtung und Ausstattung
von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 12. Errichtung und Ausstattung
§ 13. Messöffnungen
§ 14. Betrieb

4a. Abschnitt
Energieeffizienzanforderungen
nach der Richtlinie (EU) 2018/844 hinsichtlich Heizungsanlagen
§ 14a. Einbau von selbstregulierenden Einrichtungen
§ 14b. Einbau von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

5. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste
für den Betrieb von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 15. Allgemeines
§ 16. Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW
§ 17. Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung
§ 18. Blockheizkraftwerke

5a. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 18a.

6. Abschnitt
Zulässige Brenn- und Kraftstoffe
§ 19.

7. Abschnitt
Überprüfungen
§ 20. Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber
§ 20a. Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber mittelgroßer Feuerungsanlagen
§ 21. Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 22. Umfassende Überprüfung
§ 22a. Überprüfung von mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 23. Einfache Überprüfung
§ 23a. Inspektion
§ 24. Außerordentliche Überprüfung
§ 25. Mängelbehebung und Sanierung
§ 26. Überwachung

8. Abschnitt
Prüfberechtigte
§ 27. Fachliche Qualifikation für die Durchführung von Überprüfungen
§ 28. Prüfnummer, Qualitätssicherung
§ 29. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

9. Abschnitt
Klimaanlagen
§ 30. Wiederkehrende Überprüfung von Klimaanlagen
§ 31. Fachkundige Personen

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 32. Verordnungsermächtigung
§ 33. Verarbeitung von Daten
§ 34. Strafbestimmungen
§ 35. Zuständigkeitsbestimmungen
§ 36. Unionsrecht
§ 37. Notifikation