Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017
Abschnitt:
6. Abschnitt
Inhalt:
Betreuung
Paragraf:
015
Kurztext:
Betriebskontrolle
Text:
(1) Die Betriebskontrollen sind nach den Anforderungen im Sinn des § 6 HBV 2009 durchzuführen.

(2) Die Prüfintervalle für Betriebskontrollen sind nach den Anforderungen im Sinn des § 7 HBV 2009 durchzuführen.