Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Ziel
Text:
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Sicherstellung der raschen Unterbringung von Personen, die auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen voraussichtlich befristet eine menschenwürdige Unterkunft benötigen.