Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Betriebstypenverordnung 2016
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Betriebsbaugebiete
Text:
In „Betriebsbaugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. Im Betriebsbaugebiet dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M“ zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.