Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Form und Gliederung
Text:
(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:

- Teil A - Flächenwidmungsteil;

- Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept.

(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die zeichnerische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).

(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß § 8.