Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt:
3. Schlussbestimmungen
Inhalt:
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Paragraf:
088
Kurztext:
Inkrafttreten
Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400, außer Kraft.

(4) § 28 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(5) § 87 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 treten rückwirkend am 13. März 2020 in Kraft.

(6) § 87 Abs. 11 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 107/2020 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.