Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt E
Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt E
Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln
Paragraf:
028
Kurztext:
Überprüfungsverfahren
Text:
Die Überprüfung hat nach den Regeln der Technik zu erfolgen. Wenn deren Anwendung nicht möglich ist, ist dies im Prüfbericht zu vermerken und zu begründen.