Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt C
Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Paragraf:
021
Kurztext:
Typenschild
Text:
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
Name und Firmensitz des Herstellers;

2.
Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;

3.
Herstellernummer und Baujahr;

4.
Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;

5.
Zulässige Brennstoffe.