Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt C
Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Paragraf:
017
Kurztext:
Allgemeine Anforderungen
Text:
Öfen für feste Brennstoffe dürfen in Verkehr gebracht, aufgestellt oder eingebaut werden, wenn sie den Anforderungen der §§ 18 bis 22 entsprechen.