Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bautechnikverordnung 2014
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
Teil I
Begriffsbestimmungen und gleichwertiges Abweichen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Gleichwertiges Abweichen

Teil II
Bautechnische Anforderungen
§ 3 Verweise auf OIB-Richtlinien
§ 3a Niedrigstenergiegebäude

Teil III
Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
§ 6 Kindergärten und Schulen
§ 7 Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck und Bauwerke mit erschwerten Bedingungen für den abwehrenden Brandschutz
§ 8 Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
§ 9 Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
§ 10 Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
§ 11 Mindestanzahl von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
§ 12 Anforderungen an Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
§ 13 (entfällt)
§ 14 Abstellanlagen für Fahrräder

Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt A
Brennstoffe
§ 15 Zulässige Brennstoffe
Abschnitt B
Aufstellung und Einbau von Feuerungsanlagen
§ 16 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt C
Kleinfeuerungen
§ 17 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 18 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 19 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 20 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 21 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 22 (entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)
§ 23 Betrieb
§ 24 Altanlagen
Abschnitt D
Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung
§ 25 Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und weniger als 1 MW Brennstoffwärmeleistung
§ 26 Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 26a Übergangsbestimmungen und Ausnahmen für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 26b Pflichten des Eigentümers von mittelgroßen Feuerungsanlagen
Abschnitt E
Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln
§ 27 Intervalle und Umfang der Überprüfungen
§ 28 Überprüfungsverfahren
§ 29 Messgeräte
Abschnitt F
Blockheizkraftwerke
§ 30 Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen
Abschnitt G
Ausnahmen von Prüfpflichten
§ 30a Gebäudetechnische Systeme

Teil V
Zentralheizungsanlagen mit elektrischer Widerstandsheizung, Wärmepumpen und Klimaanlagen
§ 31 Intervalle und Umfang der Überprüfungen

Teil VI
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen
§ 32 Brennbare Flüssigkeiten
§ 33 Lagerung
Abschnitt B
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien I, II und III
§ 34 Maßnahmen
Abschnitt C
Lagerbehälter und Leitungen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie IV
§ 35 Mindestausstattung
§ 36 Lagerung in Gebäuden
§ 37 Unterirdische Lagerung
§ 38 Lagerung im Freien
§ 39 Leitungen
§ 40 Absperr- und Sicherheitseinrichtungen
§ 41 Aufschriften
§ 42 Prüfungen, Befunde

Teil VII
Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen
§ 43 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
§ 44 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 45 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Anlage 1: „OIB-Richtlinie 1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 2: „OIB-Richtlinie 2 - Brandschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 2.1: „OIB-Richtlinie 2.1 - Brandschutz bei Betriebsbauten“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 2.2: „OIB-Richtlinie 2.2 - Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 2.3: „OIB-Richtlinie 2.3 - Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m “ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 3: „OIB-Richtlinie 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 4: „OIB-Richtlinie 4 - Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 5: „OIB-Richtlinie 5 - Schallschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 6: „OIB-Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 7: „OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 8: „OIB-Richtlinien - Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Anlage 9: Anlagendatenblatt Heizessel / BHKW
Anlage 10: Prüfbericht für die Abgasmessung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln
Anlage 11: Prüfbericht für die Inspektion von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln über 70 kW Nennwärmeleistung
Artikel 12: Anlagendatenblatt und Prüfbericht für die Inspektion von Klimaanlagen über 70 kW
Artikel 13: Prüfbericht für die Abgasmessung von Blockheizkraftwerken (BHKW)
Artikel 14: Anlagenblatt für Wärmepumpen über 70 kW (PDesign)
Artikel 15: Anlagenblatt für Zentralheizungsanlagen mit elektrischen Widerstandsheizungen über 70 kW
Artikel 16: Registrierung von mittelgroßen Feuerungsanlagen