Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
6. Teil - 1. Abschnitt
Inhalt:
Allgemeines
Paragraf:
015
Kurztext:
Marktüberwachungsbehörde
Text:
Mit der Durchführung der Marktüberwachung für den Bereich der Bauprodukte wird das Österreichische Institut für Bautechnik betraut.