Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
3. Teil - 1. Abschnitt
Inhalt:
Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf:
005
Kurztext:
Anwendungsbereich
Text:
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.