Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Bautechnikgesetz 2013
Abschnitt:
II.6. Schallschutz
Inhalt:
6. Abschnitt
Schallschutz
Paragraf:
034
Kurztext:
Haustechnische Anlagen
Text:
Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 32 Abs. 1 gewährleistet ist.