Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt:
5. Hauptstück
Inhalt:
5. HAUPTSTÜCK
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Paragraf:
049
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.