Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Kanalgesetz 1977
Abschnitt:
Abschnitt IV
Inhalt:
Hauskanäle und Anschlußleitungen
Paragraf:
019
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens und des Vollstreckungsverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.