Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
Anhänge
Inhalt:
Paragraf:
Kurztext:
Anhang XIII
Text:
In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2

aufzunehmende Informationen




1.
Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Sektorenauftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

2.
Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3.
Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.

4.
Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge.

5.
Bei nicht offenen Wettbewerben:

a)
voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge,

b)
gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer,

c)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer,

d)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.

6.
Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.

7.
Kriterien für die Bewertung der Projekte.

8.
Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.

9.
Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Sektorenauftraggeber verbindlich ist.

10.
Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.

11.
Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.

12.
Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.

13.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und EMail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

14.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.

15.
Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

16.
Sonstige einschlägige Angaben.