Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
5. Teil, 2. Hauptstück
Inhalt:
5. Teil

Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen

2. Hauptstück

Zivilrechtliche Bestimmungen
Paragraf:
§340
Kurztext:
Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
Text:
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt