Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil

Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

2. Hauptstück

Arten und Wahl der Vergabeverfahren

2. Abschnitt

Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Paragraf:
§199
Kurztext:
Wahl des Wettbewerbs
Text:
Die Sektorenauftraggeber können bei der Durchführung von Wettbewerben frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Wettbewerb wählen.