Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
Inhalt:
2. Hauptstück

Arten und Wahl der Vergabeverfahren


3. Abschnitt

Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
Paragraf:
§040
Kurztext:
Zusätzl. Möglichk. der Vergabe
Text:
Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung

Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 38 Abs. 1 abgeschlossen wurde.