Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt:
Anlagen
Inhalt:
Paragraf:
AN05
Kurztext:
Anlage 5
Text:



(Quelle: RIS)

Empfehlungen

Der Heizenergiebedarf eines Gebäudes wird von drei Haupteinflussfaktoren bestimmt:


-


Dämmung der Außenwände und der obersten Geschoßdecke

-


Fenster: Dämmstandard und Dichtheit

-


Heizanlage und Warmwasserbereitung: Zustand und Hydraulik

Diese Komponenten beeinflussen sich gegenseitig. Daher ist vor der Sanierung der Heizanlage unbedingt die Optimierung der Gebäudedämmung zu prüfen. Diese ganzheitliche Betrachtung – verbunden mit einer umfassenden Prüfung sämtlicher Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Heizungsanlage als solcher (z. B. Verbesserung durch regelungstechnische Maßnahmen, Nachrüstung eines Pufferspeichers eventuell kombiniert mit einer Solaranlage, Austausch des Heizkessels, Anschluss an Fernwärme) – garantiert eine erfolgreiche Sanierung und das wirtschaftlich günstigste Ergebnis.

Die im Folgenden markierten Empfehlungen sind das Ergebnis der weiter vorne durchgeführten Untersuchung:


1.


Energieausweis durch befugte Planerin oder befugten Planer erstellen lassen.

2.


Bausachverständige oder Bausachverständigen / Energieberaterin oder Energieberater beiziehen.

3.


Prüfbericht der Feuerungsanlage durch berechtigtes Prüforgan (Rauchfangkehrerin oder Rauchfangkehrer, Installateurin oder Installateur, etc.) bis __________ erstellen lassen.

4.


Pufferspeichergröße überprüfen lassen.

5.


Wärmedämmung des Pufferspeichers ist mangelhaft. Fachgerechte Dämmung veranlassen.

6.


Fachgerechte Dämmung des Pufferspeichers veranlassen.

7.


Die heizungsgebundene Warmwasserbereitung im Sommerbetrieb bringt hohe Verluste. Eine Neukonzeption der Heizung mit Warmwasserbereitung sollte geprüft werden.

8.


Die notwendigen Laufzeiten der Zirkulation überprüfen, gegebenenfalls Regelungen nachrüsten (Zeitsteuerung, Temperatursteuerung, eventuell auch Verzicht auf Zirkulation).

9.


Wärmedämmung des Warmwasserspeichers ist mangelhaft. Fachgerechte Dämmung veranlassen.

10.


Die Wärmedämmung der Warmwasserleitungen ist ungenügend. Wärmedämmung mit einer Dämmstärke von 2/3 Rohrdurchmesser, aber mindestens 3 cm herstellen lassen.

11.


Fachgerechte Dämmung der Armaturen nachrüsten.

12.


Die Wärmedämmung der Heizleitungen ist ungenügend. Wärmedämmung mit einer Dämmstärke von 2/3 Rohrdurchmesser, aber mindestens 3 cm herstellen lassen.

13.


Regelung und hydraulischen Abgleich durch fachkundige Person überprüfen lassen (Durchflussmengen, Regelintervalle, Pumpenleistungen, Entlüften der Heizkörper, Pumpendruck, etc.).

14.


Der spezifische Energieverbrauch ist auffällig hoch. Einsparmaßnahmen sollten geprüft werden (Dämmung, Fenster, Heizanlage). Eine gute Basis dafür bietet die Erstellung des Energieausweises, mit dessen Hilfe Verbesserungsmaßnahmen ganzheitlich entwickelt werden können.

15.


Heizkesselaustausch in Erwägung ziehen, insbesondere wenn der Heizkessel stark überdimensioniert ist, d.h. wenn das Verhältnis aus Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage zur Gebäudegesamtheizlast größer gleich 1,5 ist.

(Anm: LGBl. Nr. 13/2009, 20/2014)