Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Oö. Gassicherheitsverordnung 2006
Abschnitt:
Anhang 1 - Biogasanlagen
Inhalt:
Anhang 1
Biogasanlagen
Paragraf:
015
Kurztext:
Verdichter für Biogas
Text:
Der Aufstellungsraum von Verdichtern ist mit einer ständig
wirksamen Querdurchlüftung auszustatten. Der Raum gilt bei
natürlicher Lüftung als Zone 1, bei einer ständig wirksamen
mechanischen Lüftung (mindestens 5-facher Luftwechsel) als Zone 2.
Beim Einsatz von Gaswarngeräten mit automatischer Auslösung von
Notfunktionen kann auf die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche
verzichtet werden.