Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Kleingartengesetz
Abschnitt:
II. Voraussetzungen für die Errichtung von...
Inhalt:
Orig. Titel: Voraussetzungen für die Errichtung von Kleingartenanlagen
Paragraf:
003
Kurztext:
Flächenwidmung
Text:
Kleingartenanlagen dürfen nur auf Flächen errichtet werden, für die
im Flächenwidmungsplan die Widmungsart Grünland-Kleingärten (Gkg)
festgelegt ist. Diese Festlegung setzt einen regionalen Bedarf
voraus.