Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt:
4. Teil
Inhalt:
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
Paragraf:
013e
Kurztext:
Unterrichtung der Benutzer
Text:
Der Hersteller energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen (§ 13b) gelten, hat in der ihm angemessen erscheinenden Form sicherzustellen, dass der Benutzer über folgende Aspekte unterrichtet wird:

1. die Rolle, die der Benutzer bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauproduktes spielen kann und

2. das ökologische Profil des betreffenden Bauproduktes und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.