Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
4. Teil - 3. Hauptstück
Inhalt:
4. Teil
Sonstige Bestimmungen

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Paragraf:
083
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind, mit Ausnahme des § 5 Abs. 4, solche des eigenen Wirkungsbereichs.