Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bgld. Feuerwehrgesetz 2019
Abschnitt:
3. Teil - 6. Hauptstück
Inhalt:
3. Teil
Feuerwehrwesen

6. Hauptstück
Wahlen
Paragraf:
072
Kurztext:
Wahlverordnung
Text:
Nähere Regelungen über das aktive und passive Wahlrecht sowie die Durchführung der Wahlen hat die Landesregierung nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbands mit Verordnung zu erlassen.