Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Abschnitt:
11. Abschnitt
Inhalt:
Überprüfung von Klimaanlagen
Paragraf:
041
Kurztext:
Unabhängiges Kontrollsystem für Klimaanlagen
Text:
Für die Übermittlung der Prüfberichte für Klimaanlagen und Wärmepumpen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 36a Bgld. HKG durch Prüforgane an die Unabhängige Kontrollstelle bei der für die Vollziehung dieser Verordnung zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann ein Formular gemäß Anlage 3 verwendet werden. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht.