Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Abschnitt:
6. Abschnitt
Inhalt:
Wärmetechnische Anforderungen an Heizungsanlagen
Paragraf:
023
Kurztext:
Steuerung der Wärmeabgabe
Text:
Raumheizgeräte sind mit mindestens einer zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtung auszustatten, die

1. der Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen in Abhängigkeiten von einer geeigneten Führungsgröße (insbesondere die Außentemperatur) dient und

2. eine zeitabhängige Beeinflussung der Wärmezufuhr zu den Verbraucherstellen ermöglicht.