Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagen-VO 2019
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Allgemeine Bestimmungen
§ 4
Pflichten der Betreiberinnen oder Betreiber von Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Klimaanlagen oder Wärmepumpen

2. Abschnitt
Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen bis 400 kW
§ 5
Voraussetzungen
§ 6
Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen
§ 7
Wirkungsgradanforderungen für das Inverkehrbringen

3. Abschnitt
Inverkehrbringen und Errichten von Feuerungsanlagen
§ 8
Konformitätsnachweisverfahren und Errichtung von Feuerungsanlagen
§ 9
EG-Konformitätserklärung im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG

4. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Heizungsanlagen
§ 10
Allgemeine Betriebssicherheit
§ 11
Aufstellen von Heizgeräten
§ 12
Verbrennungsluftversorgung von Heizungsanlagen

5. Abschnitt
Sicherheitstechnische Anforderungen an Brennstoff-Lagerräume
§ 13
Lagerung von festen Brennstoffen
§ 14
Allgemeine Bestimmungen über die Lagerung von flüssigen Brennstoffen
§ 15
Lagerräume für flüssige Brennstoffe (Heizöllagerräume)
§ 16
Anforderungen an Heizöllagerbehälter
§ 17
Heizöl-Rohrleitungen
§ 18
Unterirdische Heizöllagerung
§ 19
Heizöllagerung im Freien
§ 20
Leckanzeige
§ 21
Prüfungen, Befunde

6. Abschnitt
Wärmetechnische Anforderungen an Heizungsanlagen
§ 22
Betriebsbereitschaftsverluste
§ 23
Steuerung der Wärmeabgabe
§ 24
Einbau von Geräten zur Feststellung des Wärme- und Kälteverbrauches
§ 24a
Verbrauchserfassung für die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch
§ 24b
Einzelverbrauchserfassung und Kostenverteilung für die Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung

6a. Abschnitt
Lärmtechnische Anforderungen an Heizungsanlagen und Klimaanlagen
§ 24c
Lärmtechnische Anforderungen an Heizungsanlagen und Klimaanlagen

7. Abschnitt
Brenn- und Kraftstoffe
§ 25
Zulässige Brenn- und Kraftstoffe

8. Abschnitt
Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb
von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 26
Allgemeines
§ 27
Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung unter 100 kW und Feuerungsanlagen die mit nicht standardisierten Brennstoffen betrieben werden
§ 28
Feuerungsanlagen ab 100 kW Brennstoffwärmeleistung
§ 29
Blockheizkraftwerke (einschließlich Motoren und Gasturbinen)

9. Abschnitt
Errichtung und Ausstattung von Feuerungsanlagen
und Blockheizkraftwerken
§ 30
Errichtung und Ausstattung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Prüfbuch, Anlagendatenblatt
§ 31
Dimensionierung von Feuerungsanlagen

10. Abschnitt
Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung
von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 32
Erstmalige und wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Prüfbericht
§ 33
Außerordentliche Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Prüfbericht
§ 34
Behebung von Mängeln, Prüfbericht
§ 35
Überwachungsstelle, Prüfbericht
§ 36
Unabhängiges Kontrollsystem für Feuerungsanlagen
§ 37
Entgelt für Überprüfungen von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
§ 38
Kosten der Behörde für die außerordentliche Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken

11. Abschnitt
Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 39
Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen, Prüfbuch, Anlagendatenblatt und Prüfbericht
§ 39a
Außerordentliche Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen, Prüfbericht, Kosten
§ 40
Behebung von Mängeln, Prüfbericht
§ 41
Unabhängiges Kontrollsystem für Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 42
Entgelt für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen

11a. Abschnitt
Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen
§ 42a
Inspektion der Energieeffizienz von Heizungsanlagen und Klimaanlagen
§ 42b
Entgelt für die Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen
§ 42c
Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für die Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen

12. Abschnitt
Prüfberechtigte und Prüforgane für Feuerungsanlagen,
Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen
§ 43
Ansuchen um Eintragung in die Liste der Prüfberechtigten für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Zuweisung einer Prüfnummer
§ 44
Meldung der Beendigung der Prüfungstätigkeit für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen oder Wärmepumpen

13. Abschnitt
Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane
für Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke, Nachweis der Kenntnisse
§ 45
Nachweis der Kenntnisse über Emissions- und Abgasmessungen und Feuerungstechnik
§ 46
Nachweis der Kenntnisse über Energieeffizienz von Heizungsanlagen und energetische Sanierung von Gebäuden
§ 47
Nachweis der Grundkenntnisse über einschlägige Rechtsvorschriften
§ 48
Nachweis der Kenntnisse für die Prüfung von Feuerungsanlagen durch andere Ausbildungen, Zeugnisse oder Bestätigungen als gemäß §§ 45 und 46
§ 49
(entfallen)

14. Abschnitt
Nachweis der Kenntnisse durch Ablegung einer Prüfung
durch eine unabhängige Prüferin oder einen unabhängigen Prüfer
§ 50
Prüfung durch eine unabhängige Prüferin oder einen unabhängigen Prüfer, Allgemeines
§ 51
Prüfungsvorgang
§ 52
Prüfungstermine
§ 53
Zulassung zur Prüfung
§ 54
Ansuchen um Zulassung zur Prüfung
§ 55
Einladung zur Prüfung
§ 56
Prüfungsgebühren
§ 57
Entschädigung und Verwaltungsaufwand
§ 58
Rückerstattung der Prüfungsgebühr
§ 59
Zeugnis
§ 60
Wiederholungsprüfung

15. Abschnitt
Anforderungen an Prüfberechtigte und
Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen, Nachweise
§ 61
Nachweis der Anforderungen an Prüfberechtigte und Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen

16. Abschnitt
Sonderbestimmungen für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 62
Geltungsbereich
§ 63
Vermerk der Registrierung im Anlagendatenblatt
§ 64
Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen
§ 65
Grenzwertermittlung bei Verwendung mehrerer Brennstoffe
§ 66
Überwachung, wiederkehrende Überprüfung und Bewertung von mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 67
Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers mittelgroßer Feuerungsanlagen
§ 68
Qualifikation der Prüfberechtigten für mittelgroße Feuerungsanlagen

17. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 69
Behörde
§ 70
Verweisungen
§ 71
Umsetzungshinweise
§ 72
Übergangsbestimmungen
§ 73
Informationsverfahren
§ 74
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Verfahren der EG-Baumusterprüfung
Anlage 2.1
Prüfbuch Heizungsanlagen
Anlage 2.2
Anlagendatenblatt Heizungsanlagen
Anlage 2.3
Prüfbericht Feuerungsanlagen für flüssige, feste und gasförmige Brennstoffe
Anlage 2.4
Anlagendatenblatt und Prüfbericht Einzelraumheizgeräte
Anlage 2.5
Prüfbericht Blockheizkraftwerke (BHKW)
Anlage 2.6
Inspektionsbericht
Anlage 2.7
Prüfbericht der Überwachungsstelle nach Einsichtnahme ins Prüfbuch
Anlage 3
Übermittlung an die Unabhängige Kontrollstelle
Anlage 4.1
Prüfbuch Klimaanlagen und Wärmepumpen
Anlage 4.2
Anlagendatenblatt Klimaanlagen und Wärmepumpen
Anlage 4.3
Prüfbericht Klimaanlagen und Wärmepumpen
Anlage 4.4
Außerordentliche Überprüfung Klimaanlagen und Wärmepumpen
Anlage 5
Meldung der/des Prüfberechtigten
Anlage 6
Ansuchen um Zulassung zur Prüfung
Anlage 7
Zeugnis
Anlage 8
Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen
Anlage 9
Überwachung und Bewertung der Emissionen mittelgroßer Feuerungsanlagen
Anlage 10
Überprüfungsentgelte für Vorheriger SuchbegriffHeizungs- und Klimaanlagen Tarifübersicht