Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 16907-1
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 59
Bezeichnung:
Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 16907-1 (2016 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 1997-1*EN 1997-2*EN 16907-3*EN 16907-2*EN 16907-4*EN 16907-5*EN 16907-6
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
EN 16907-1 (2018 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Earthworks - Part 1: Principles and general rules
Description:
Diese Europäische Norm (Teil 1) legt Definitionen, Grundsätze und allgemeine Regeln für die Planung, Bemessung und Spezifikationen von Erdarbeiten fest. Sie führt in die anderen Teile der Normenreihe ein, welche gemeinsam mit Teil 1 angewendet werden. Erdarbeiten sind Baumaßnahmen, die darauf abzielen, Erdbauwerke zu schaffen, indem die Geometrie der Erdoberfläche für Bauarbeiten oder andere Aktivitäten geändert wird. Anwendungsgebiete von Erdarbeiten sind im Wesentlichen: - Verkehrsinfrastrukturen (Straßen und Autobahnen, Schienenwege, Wasserwege, Flughäfen); - Unterbauten für Industrie-, Gewerbe- und Wohngebäude; - Wasserbau-, Hochwasserschutz- und Küstenschutzanlagen; - Hafenanlagen und Flughafengelände, einschließlich Errichtung von Aufschüttungen im Wasser; - Flussdeiche und Meeresdämme zur Landgewinnung; - Erd- und Steinschüttdämme; - Dämme auf dem Festland aus hydraulisch eingebrachtem Auffüllmaterial; - Lärmschutzwälle, Sichtbarrieren und andere nichttragende Erdbauwerke; - Aufschüttungen zur Landschaftsgestaltung; - Verfüllung von Tagebaugruben und Steinbrüchen; - Umschließungsdämme um Absetzteiche. Sie zeichnen sich durch die Notwendigkeit aus, vorhandene natürliche oder wiederaufbereitete Materialien zu verwenden und sie in einer Weise zu handhaben, dass die vorgeschriebenen Eigenschaften erreicht werden. Diese Norm gilt mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten für alle Arten von Erdbauwerken: - bestimmte Arten von Erdbauwerken, z. B. Gräben und kleine Erdbauwerke, die nach vereinfachten oder besonderen Regeln ausgeführt werden dürfen; - für Deiche und Dämme sind Erdarbeiten erforderlich, bei denen spezielle Anforderungen an die Planung und den Bau gestellt werden; diese können über die in dieser Norm festgelegten Regeln hinausgehen. Diese Norm deckt keine Bodenverbesserung unterhalb eines Erdbauwerks durch Techniken wie Erdkörper auf punkt- und linienförmigen Traggliedern, Düsenstrahlverfahren, Mischen mit tiefem Boden, senkrechte Dräns oder Schottersäulen ab. Aufgrund der schwankenden Untergrund- und Klimabedingungen innerhalb von Europa sowie der unterschiedlichen nationalen Vertragsbedingungen wurden nationale Regeln in mehreren Europäischen Ländern festgelegt, die innerhalb eines kurzen Zeitraums nicht durch eine Europäische Norm harmonisiert werden konnten. Diese Europäische Norm enthält daher Grundregeln zur Erreichung der vorgenannten Ziele. Die informativen Anhänge B bis H in diesem Dokument enthalten Beispiele für nationale Verfahrensweisen, die diesen Regeln folgen.
francoise:
Terrassement - Partie 1 : Principes et règles générales
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 16907-1
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 68
Bezeichnung:
Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 16907-1 (2016 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
ENV 1070:1993*ISO 10263-2:1994*ISO 10263-4:1994*ISO 10533:1993*ISO 10968:1995*ISO 12509:1995*ISO 7546:1988
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
EN 13032-1 (2004 07) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Earthworks - Part 1: Principles and general rules
Description:
Diese Europäische Norm (Teil 1) legt Definitionen, Grundsätze und allgemeine Regeln für die Planung, Bemessung und Spezifikationen von Erdarbeiten fest. Sie führt in die anderen Teile der Normenreihe ein, welche gemeinsam mit Teil 1 angewendet werden. Erdarbeiten sind Baumaßnahmen, die darauf abzielen, Erdbauwerke zu schaffen, indem die Geometrie der Erdoberfläche für Bauarbeiten oder andere Aktivitäten geändert wird. Anwendungsgebiete von Erdarbeiten sind im Wesentlichen: - Verkehrsinfrastrukturen (Straßen und Autobahnen, Schienenwege, Wasserwege, Flughäfen); - Unterbauten für Industrie-, Gewerbe- und Wohngebäude; - Wasserbau-, Hochwasserschutz- und Küstenschutzanlagen; - Hafenanlagen und Flughafengelände, einschließlich Errichtung von Aufschüttungen im Wasser; - Flussdeiche und Meeresdämme zur Landgewinnung; - Erd- und Steinschüttdämme; - Dämme auf dem Festland aus hydraulisch eingebrachtem Auffüllmaterial; - Lärmschutzwälle, Sichtbarrieren und andere nichttragende Erdbauwerke; - Aufschüttungen zur Landschaftsgestaltung; - Verfüllung von Tagebaugruben und Steinbrüchen; - Umschließungsdämme um Absetzteiche. Sie zeichnen sich durch die Notwendigkeit aus, vorhandene natürliche oder wiederaufbereitete Materialien zu verwenden und sie in einer Weise zu handhaben, dass die vorgeschriebenen Eigenschaften erreicht werden. Diese Norm gilt mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten für alle Arten von Erdbauwerken: - bestimmte Arten von Erdbauwerken, z. B. Gräben und kleine Erdbauwerke, die nach vereinfachten oder besonderen Regeln ausgeführt werden dürfen; - für Deiche und Dämme sind Erdarbeiten erforderlich, bei denen spezielle Anforderungen an die Planung und den Bau gestellt werden; diese können über die in dieser Norm festgelegten Regeln hinausgehen. Diese Norm deckt keine Bodenverbesserung unterhalb eines Erdbauwerks durch Techniken wie Erdkörper auf punkt- und linienförmigen Traggliedern, Düsenstrahlverfahren, Mischen mit tiefem Boden, senkrechte Dräns oder Schottersäulen ab. Aufgrund der schwankenden Untergrund- und Klimabedingungen innerhalb von Europa sowie der unterschiedlichen nationalen Vertragsbedingungen wurden nationale Regeln in mehreren Europäischen Ländern festgelegt, die innerhalb eines kurzen Zeitraums nicht durch eine Europäische Norm harmonisiert werden konnten. Diese Europäische Norm enthält daher Grundregeln zur Erreichung der vorgenannten Ziele. Die informativen Anhänge B bis H in diesem Dokument enthalten Beispiele für nationale Verfahrensweisen, die diesen Regeln folgen.
francoise:
Terrassement - Partie 1 : Principes et règles générales
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 16907-1
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 39
Bezeichnung:
Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 023 Geotechnik
Referenz:
EN 16907-1 (2016 01) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Earthworks - Part 1: Principles and general rules
Description:
Teil 1 dieser Europäischen Norm legt Definitionen, Grundsätze und allgemeine Regeln für die Planung, Bemessung und Spezifikation von Erdarbeiten fest. Er führt die anderen Teile der Norm ein, welche gemeinsam mit Teil 1 angewendet werden. Er gilt für alle Arten von Erdbauwerken unabhängig von deren vorgesehenem Verwendungszweck (Straßen, Schienenwege, Rollfelder, Wasserwege, Gebäude, Geländeaufschüttungen, Abgangssperren usw.), mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Arten: - einige spezielle Arten von Arbeiten, so darf z. B. die Ausführung von Gräben und kleinen Erdbauwerken nach vereinfachten oder besonderen Regeln organisiert werden; - für einige Bauwerke wie Deiche und Dämme sind Erdarbeiten erforderlich, bei denen spezielle Anforderungen an die Bemessung und den Bau gestellt werden: diese können über die in dieser Norm festgelegten Regeln hinausgehen.
francoise:
Terrassement - Partie 1 : Principes et règles générales