Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 16214-4
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 24
Bezeichnung:
Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen für Energieanwendungen - Grundsätze, Kriterien, Indikatoren und Prüfer - Teil 4: Berechnungsmethoden der Treibhausgasemissionsbilanz unter Verwendung einer Ökobilanz
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 16214-4/A1 (2018 12 01)*ÖNORM EN 16214-4 (2013 05 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 16214-1+A1:2019*CEN/TS 16214-2
Autor:
Komitee 266 Nachhaltige Produktion von nachwachsenden Energierohstoffen und biobasierten Produkten
Referenz:
EN 16214-4+A1 (2019 11) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Sustainability criteria for the production of biofuels and bioliquids for energy applications - Principles, criteria, indicators and verifiers - Part 4: Calculation methods of the greenhouse gas emission balance using a life cycle analysis approach
Description:
Dieses Dokument legt eine detaillierte Methodik fest, nach der jeder Wirtschaftsteilnehmer innerhalb einer Kette für Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe die tatsächlichen, mit den jeweils durchgeführten Arbeitsgängen verbundenen Treibhausgasemissionen in einer genormten und transparenten Weise unter Berücksichtigung aller materiell relevanten Aspekte berechnen kann. Einbezogen sind alle Stufen der Kette von der Biomasseproduktion bis zum Endtransport und Vertrieb. Die Methodik folgt strikt den Grundsätzen und Regeln, die in der EER (geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/1513 des Europäischen Parlaments und des Rates, bezeichnet als ILUC-Richtlinie [3]) festgelegt sind, und daraus insbesondere Anhang V, dem Beschluss der Kommission vom 10. Juni 2010 über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG (2010/335/EU) [6], sowie allen zusätzlichen Interpretationen des von der Europäischen Kommission veröffentlichten Gesetzestextes. Diese Regeln werden, wenn angebracht, verdeutlicht, erläutert und weiter ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Wärme- und Stromverbrauch und den entsprechenden Überschüssen wird auch auf die Richtlinie 2004/8/EG [7] über die "Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt" und die zugehörige Entscheidung der EU-Kommission vom 21.12.2006 zur "Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme" [8] verwiesen.
francoise:
Critères de durabilité pour la production de biocarburants et de bioliquides pour des applications énergétiques - Principes, critères, indicateurs et vérificateurs - Partie 4 : Méthodes de calcul du bilan des émissions de GES utilisant une approche d'analyse du cycle de vie