Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-4
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 4: Technische Anforderungen an das Fahren, die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz in Schienennahverkehrssystemen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-4 (2019 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 13452-1:2003*EN 13452-2:2003*EN 14033-2:2017*EN 15746-1:2020*EN 15746-2:2020*EN 15746-3:2020*EN ISO 12100
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-4 (2020 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 4: Technical requirements for running, travelling and working on urban rail
Description:
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausrüstung für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen fest. Diese Gefährdungen können bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung entstehen, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Vollbahnen und Schienennahverkehrssystemen ausgelegt und vorgesehen ist, wird die Maschine den strengsten Bedingungen von EN 15746-1 und EN 15746-4 entsprechen. In allen Fällen wird die Maschine den Anforderungen in EN 15746-2 entsprechen. Die Anforderungen dieses Dokuments ändern jene in EN 15746-1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Schienennahverkehrssystemen erforderlich sind. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt ausdrücklich anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Andere Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Bahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Dieses Dokument ist anzuwenden für Maschinen der Kategorie 9, wie in EN 15746-1:2020, Abschnitt 4 beschrieben. Dieses Dokument ist anzuwenden für alle Maschinen, die ein Jahr nach dem CEN-Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 4: Exigences techniques pour la circulation, le déplacement et le travail sur les réseaux ferrés urbains
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-4
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 4: Technische Anforderungen an das Fahren, Versetzen und Arbeiten in städtischen Schienennahverkehrssystemen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-4 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-4 (2016 02 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-4 (2019 01) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 4: Technical requirements for running, travelling and working on urban rail
Description:
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausrüstung für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen fest. Diese Gefährdungen können bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung entstehen, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Vollbahnen und Schienennahverkehrssystemen ausgelegt und vorgesehen ist, wird die Maschine den strengsten Bedingungen von FprEN 15746-1 und FprEN 15746-4 entsprechen. In allen Fällen wird die Maschine den Anforderungen in FprEN 15746-2 entsprechen. Die Anforderungen dieses Dokuments ändern jene in FprEN 15746-1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Schienennahverkehrssystemen erforderlich sind. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder Einschnitten oder unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt ausdrücklich anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Unter Schienennahverkehrssystemen werden sowohl schienengebundene Personennahverkehrssysteme, die im Englischen Urban Guided Transport Systems (UGT) genannt werden, als auch andere Schienenverkehrssysteme verstanden, die vom Anwendungsbereich der Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG (Artikel 1.3 (a) und (b)) ausgeschlossen sind. Schienengebundene Personennahverkehrssysteme (UGT), die U-Bahnen, Straßenbahnen und Stadtbahnen ("Light Rail") umfassen, sind als öffentliche Verkehrssysteme definiert, die mindestens von einer Schiene dauerhaft geführt werden und für den regionalen Personennahverkehr in Städten und Vororten vorgesehen sind. Diese Verkehrssysteme verfügen über selbstangetriebene Fahrzeuge und werden entweder getrennt oder nicht getrennt vom allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr betrieben. Dieses Dokument gilt für Maschinen der Kategorie 9, wie in FprEN 15746-1:2019, Abschnitt 4 beschrieben. Dieses Dokument bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem CEN-Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 4: Exigences techniques pour la circulation, le déplacement et le travail sur les réseaux ferrés urbains
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-4
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 4: Technische Anforderungen an Fahrbetrieb, Versetzfahrten und Arbeitseinsatz in Schienennahverkehrssystemen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-4 (2015 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 4: Technical requirements for running, travelling and working on urban rail
Description:
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen, entstehen können, wenn sie ausschließlich für das Fahren, die Versetzfahrt und/oder den Arbeitseinsatz auf Stadtbahngleisen vorgesehen sind. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Bahnhauptstrecken und Stadtbahngleisen ausgelegt und vorgesehen ist, müssen die wesentlichen Bedingungen von Teil 1 und 4 eingehalten werden. Die Anforderungen dieser Norm ändern jene in prEN 15746-1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Stadtbahngleisen erforderlich sind. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsbahnnetzprüfer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder Einschnitten oder unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für eine Zwei-Wege-Maschine wird angenommen, dass ein für Straßen in der EU zulässiges Basis-Fahrzeug vor der Umrüstung ein annehmbares Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Andere Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Die vorliegende Europäische Norm gilt für Maschinen der Kategorie 9, wie in prEN 15746-1:2015, Abschnitt 4, beschrieben. Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem CEN-Veröffentlichungsdatum dieser Europäischen Norm bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et leurs équipements associés - Partie 4 : Prescriptions techniques pour la circulation, le déplacement et le travail sur les réseaux ferrés urbains