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Österreichische Baunormen

Norm-Informationen:
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-3
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 22
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 3: Technische Anforderungen an das Fahren
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-3 (2019 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 15746-1:2020*EN 15746-2:2020*EN 50617-2:2015*EN 62625-1:2013*EN ISO 12100:2010*EN 12663+A1:2014*EN 12663-2:2010*EN 14033-1:2017*EN 14033-2:2017*EN 14363+A1:2018*EN 15153-1:2020*EN 15273-2+A1:2016*EN 15437-1:2009*EN 15437-2:2012*EN 15528:2015
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-3 (2020 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 3: Technical requirements for running
Description:
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - wie in EN 15746-1:2020, 3.1, beschrieben, die innerhalb des Anwendungsbereiches der Europäischen Richtlinie 2007/58/EG für den Betrieb im europäischen Schienennetz konstruiert und vorgesehen sind. Der Fahrmodus ist eine vom Hersteller geschaffene Option, die es erlaubt, die Maschine auf einer bestimmten Eisenbahninfrastruktur ohne spezielle Betriebsregeln einzusetzen. Schienennahverkehrs- und Eisenbahnsysteme, die etwas anderes als die Haftung (Adhäsion) zwischen Schiene und Rädern nutzen, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Folgendes: - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Versetzbewegung und Arbeiten gleichzeitig im eingegleisten und ausgegleisten Zustand; - Fahren in Schienennahverkehrssystemen. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Dieses Dokument bezieht sich auf alle Maschinen, die im Anwendungsbereich der europäischen Ver-ordnung (EU) Nr. 1302/2014 für Lokomotiven und Personenwagen erfasst werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 3: Exigences techniques pour la circulation
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-3
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 22
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 3: Technische Anforderungen an das Fahren
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-3 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-3 (2016 02 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-3 (2019 01) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 3: Technical requirements for running
Description:
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - wie in FprEN 15746-1:2019, 3.1 beschrieben, die innerhalb des Anwendungsbereiches der Europäischen Richtlinie 2007/58/EG für den Betrieb im europäischen Schienennetz konstruiert und vorgesehen sind. Der Fahrmodus ist eine vom Hersteller geschaffene Option, die es erlaubt, die Maschine auf einer bestimmten Eisenbahninfrastruktur ohne spezielle Betriebsregeln einzusetzen. Schienennahverkehrs- und Eisenbahnsysteme, die etwas anderes als die Haftung (Adhäsion) zwischen Schiene und Rädern nutzen, werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Folgendes: - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Versetzbewegung und Arbeiten gleichzeitig im eingegleisten und ausgegleisten Zustand; - Fahren in Schienennahverkehrssystemen. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 3: Exigences techniques pour la circulation
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-3
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 24
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 3: Technische Anforderungen an das Fahren
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-3 (2015 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 3: Technical requirements for running
Description:
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - wie in prEN 15746-1:2015, 3.5, beschrieben, fest, die innerhalb des Anwendungsbereiches der Europäischen Richtlinie 2007/58/EG für den Betrieb im europäischen Schienennetz konstruiert und vorgesehen sind. Der Fahrmodus ist eine vom Hersteller geschaffene Option, die es erlaubt, die Maschine auf einer bestimmten Eisenbahninfrastruktur ohne spezielle Betriebsregeln einzusetzen. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Versetzbewegung und Arbeiten im eingegleisten und ausgegleisten Zustand; - Fahren in Schienennahverkehrssystemen. Beim Umbau von Zwei-Wege-Maschinen wird davon ausgegangen, dass ein für EU-Straßen zulässiges Basisfahrzeug für seine vorgesehenen Grundfunktionen genügend Sicherheit bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die im Anwendungsbereich der europäischen Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 für Lokomotiven und Personenwagen erfasst werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie — Machines rail-route et equipments associés - Partie 3 : Prescriptions pour la circulation