Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 39
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-2 (2013 06 15)*ÖNORM EN 15746-2 (2019 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN ISO 14122-2:2016*EN ISO 14122-3:2016*ISO 3795:1989*ISO 3864-1:2011*ISO 3864-2:2016*ISO 3864-3:2012*ISO 3864-4:2011*ISO 5006:2017*ISO 6405-1:2017*ISO 7000:2019*ISO 10263-2:2009*ISO 10263-3:2009*ISO 10263-5:2009*ISO 11112:1995*ISO 12117-2:2008*ISO 12508:1994*ISO 15817:2012*EN 2:1992*EN 3-7+A1:2007*EN 280+A1:2015*EN 403:2004*EN 474-1+A6:2019*EN 547-1+A1:2008*EN 547-2+A1:2008*EN 547-3+A1:2008*EN 614-1+A1:2009*EN 614-2+A1:2008*EN 618+A1:2010*EN 619+A1:2010*EN 620+A1:2010*EN 842+A1:2008*EN 894-1+A1:2008*EN 894-2+A1:2008*EN 894-3+A1:2008*EN 981+A1:2008*EN 1032+A1:2008*EN 1837+A1:2009*EN 12999+A2:2018*EN 13000+A1:2014*EN 13135+A1:2018*EN 14033-1:2017*EN 14033-2:2017*EN 14033-3:2017*EN 15153-2:2020*EN 15746-1:2020*EN 15746-3:2020*EN 15877+A1:2018*EN 16704-2-1:2016*EN 28662-1:1992*EN 45545-2:2020*EN 50153:2014*EN 60204-1:2018*EN 60204-32:2008*EN 60529:1991*EN 61310-1:2008*EN 61310-2:2008*EN 61310-3:2008*EN 61496-1:2013*EN 61508-3:2010*EN 62262:2002*EN ISO 2860:2008*EN ISO 3411:2007*EN ISO 3471:2008*EN ISO 3744:2010*EN ISO 4413:2010*EN ISO 4414:2010*EN ISO 4871:2009*EN ISO 5353:1998*EN ISO 6682:2008*EN ISO 6683:2008*EN ISO 7731:2008*EN ISO 11201:2009*EN ISO 11688-1:2009*EN ISO 12001:2009*EN ISO 12100:2010*EN ISO 13732-1:2008*EN ISO 13849-1:2015*EN ISO 13849-2:2012*EN ISO 13850:2015*EN ISO 13854:2019*EN ISO 13855:2010*EN ISO 13857:2019*EN ISO 14118:2018*EN ISO 14119:2013*EN ISO 14120:2015
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-2 (2020 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements
Description:
Dieses Dokument legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Einsatz auf dem Eisenbahnnetz und auf Schienennahverkehrssystemen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und von deren Ausrüstungen entstehen. Diese Maschinen sind vorgesehen für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, für Rangier- und Notfallfahrzeuge, sofern sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen durch den Hersteller verwendet werden, siehe Abschnitt 4. Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Aufrüsten und Einrichten, bei Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung entstehen: a) Aushubarbeiten; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; c) Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; d) Kranbetrieb; e) Oberleitungsanlagenerneuerung/-instandhaltung; f) Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; g) Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; h) Arbeiten im Tunnel; i) Rangieren; j) Vegetationskontrolle; k) Notfallrettung und -bergung. Für eine Zweiwege-Maschine wird vorausgesetzt, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument behandelt nicht: 1) Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; 2) Maschinen, die die Oberleitungsanlage zur Traktion nutzen; 3) spezifische Anforderungen, die vom Infrastruktur- oder Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber festgelegt werden; 4) Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; 5) Anforderungen an den Gebrauch und an die Fahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; 6) Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hoch-geschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; 7) Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar), siehe 5.30; 8) hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, z. B. durch vorhandene Chemikalien; 9) explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang E.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail route et équipements associés - Partie 2: Exigences générales pour la sécurité
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-2 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-2 (2016 02 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-2 (2019 01) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements
Description:
Dieses Dokument legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Einsatz auf dem Eisenbahnnetz und auf Schienennahverkehrssystemen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und von deren Ausrüstungen entstehen. Diese Maschinen sind vorgesehen für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, für Rangier- und Notfallfahrzeuge, sofern sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen durch den Hersteller verwendet werden. Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Aufrüsten und Einrichten, bei Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung entstehen: a) Aushubarbeiten; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; c) Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; d) Kranbetrieb; e) Oberleitungsanlagenerneuerung/-instandhaltung; f) Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; g) Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; h) Arbeiten im Tunnel; i) Rangieren; j) Vegetationskontrolle; k) Notfallrettung und -bergung. Für eine Zweiwege-Maschine wird vorausgesetzt, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Dieses Dokument behandelt nicht: 1) Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; 2) Maschinen, die die Oberleitungsanlage zur Traktion nutzen; 3) spezifische Anforderungen, die vom Infrastruktur- oder Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber festgelegt werden; 4) Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; 5) Anforderungen an den Gebrauch und an die Fahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; 6) Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hoch-geschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; 7) Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar), siehe 5.30; 8) hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, z. B. durch vorhandene Chemikalien; 9) explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Dieses Dokument gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 2: Exigences générales pour la sécurité
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-2 (2015 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements
Description:
Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und gefährlichen Ereignisse fest, die durch die Anpassung für den Gleiseinsatz von selbstangetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und von Ausstattungen nach prEN 15746-1:2015, 3.5 und 3.6, entstehen. Diese Maschinen sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter Bedingungen der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen durch den Hersteller als Fahrzeuge für Bau, Instandhaltung und Inspektion der Eisenbahninfrastruktur, zum Rangieren und für Notfalleinsätze vorgesehen. Diese Europäische Norm behandelt die allgemeinen Gefährdungen beim Fahren, Aufrüsten und Einrichten, Inbetriebnahme, Versetzfahrten auf dem Gleis und außerhalb des Gleises, Gebrauch einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Die behandelten üblichen Gefährdungen umfassen die allgemeinen von der Maschine ausgehenden Gefährdungen sowie auch die Gefährdungen, die durch die folgenden spezifischen Maschinenfunktionen entstehen: a) Aushubarbeiten; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter profilieren, Schotter verdichten; c) Gleisbau, -erneuerung, -wartung und -instandsetzung; d) Kranbetrieb; e) Oberleitungserneuerung/-instandhaltung; f) Instandhaltung der Infrastrukturkomponenten; g) Überprüfung und Messung der Infrastrukturkomponenten; h) Tunnelinspektion/-lüftung; i) Rangieren; j) Vegetationskontrolle; k) Notfallrettung und -bergung während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Instandhaltung und der Wartung. Für eine Zwei-Wege-Maschine wird angenommen, dass ein für Straßen in der EU zulässiges Basis-Fahrzeug ein annehmbares Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen vor der Umrüstung bietet. Wenn in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Ein Hersteller sollte eine geeignete Risikobeurteilung für die komplette Maschine durchführen. Unabhängig ob es eine harmonisierte Norm für die Maschine im Straßeneinsatz gibt oder nicht, sollte die Risikobewertung alle zusätzlichen Gefährdungen, die durch die besondere Anwendung des Fahrgestells entstehen, aufzeigen sowie die erforderlichen geeigneten Schutzmaßnahmen. Diese Europäische Norm behandelt nicht: 1) Anforderungen an die Qualität der Arbeit und an die Leistung der Maschine; 2) Maschinen, die die Oberleitung zur Traktion nutzen; 3) spezifische Anforderungen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer festgelegt werden; 4) Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber hinsichtlich zusätzlicher oder alternativer Anforderungen; 5) Anforderungen an den Gebrauch und an die Versetzfahrt der Maschine auf öffentlichen Straßen; 6) Gefährdungen durch aerodynamische Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hoch-geschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; 7) Anforderungen, die für den Einsatz unter extremen Bedingungen notwendig sein könnten, wie beispielsweise extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar); 8) hochkorrosive oder kontaminierende Umgebung, z. B. durch vorhandene Chemikalien; 9) explosionsgefährdete Bereiche. Andere Spezialfahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Diese Europäische Norm gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach der Veröffentlichung dieser
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et éléments associés - Partie 2 : Prescriptions générales pour la sécurité
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-2 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-2 (2012 08 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 2*EN 80*EN 294*EN 349*EN 474-1:2006*EN 547-1*EN 547-2*EN 547-3*EN 614-1*EN 614-2*EN 618*EN 619*EN 620*EN 811*EN 842*EN 894-1*EN 894-2*EN 894-3*EN 953*EN 981*EN 82*EN 983*EN 999*EN 1032*EN 1037:1995+A1:2008*EN 1088*EN 1837*EN 12077-2:1998+A1:2008*EN 12999*EN 13000*EN 13001-1*EN 13135-1:2003*EN 13135-2:2004*EN 13478:2001+A1:2008*EN 14033-1:2011*EN 14033-2:2008*EN 14033-3:2009*EN 15746-1:2010*EN 28662-1*EN 50153:2002*EN 60204-1:2006*EN 60204-32*EN 60529:1991*EN 61310-1*EN 61310-2*EN 61310-3*EN 61496-1*EN 62262*EN ISO 2860*EN ISO 2867:2008*EN ISO 3411:2007*EN ISO 3744:2009*EN ISO 4871:2009*EN ISO 5353*EN ISO 6682*EN ISO 7731:2008*EN ISO 11201:2009*EN ISO 11688-1*EN ISO 12001:2009*EN ISO 12100-1:2003*EN ISO 12100-2:2003*EN ISO 13732-1*EN ISO 13849-1*EN ISO 13850*EN ISO 14122-2*ISO 3795*ISO 3864*ISO 4305*ISO 4310*ISO 5006:2006*ISO 6405-1*ISO 7000:1989*ISO 10263-2*ISO 10263-3*ISO 10263-5*ISO 10567*ISO 11112:1995*ISO 12508*ISO 16001
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-2 (2010 04) ,IDT*EN 15746-2+A1 (2011 10) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements
Description:
Diese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefahren, Gefahrensituationen und Begebenheiten von selbstangetriebenen Zwei-Wege-Maschinen und Ausstattungen nach EN 15746-1:2010, 3.5 und 3.6, die aufgrund ihres Einsatzes für Bau, Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur, Rangieren und beim Einsatz als Rettungsfahrzeug, wenn sie, wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt werden und unter Bedingungen falscher Anwendung, die vom Hersteller begründbar vorhersehbar sind, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm behandelt die allgemeinen Gefahren beim Fahren, Zusammenstellen und Installation, Inbetriebnahme, Fahren auf und außerhalb des Gleises, Gebrauch, einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüstung, Betrieb, Reinigung, Fehlerfindung, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. Die behandelten allgemeinen Gefahren beinhalten die generellen Gefahren der Maschinen und die Gefahren, die durch die folgenden besonderen Maschinenfunktionen entstehen: a) Ausheben; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter regulieren, Schotter verdichten; c) Gleis erneuern; d) Schienen schleifen; e) Heben und Senken mit einem Kran; f) Oberleitungserneuerung/Instandhaltung; g) Instandhaltung der Komponenten der Infrastruktur; h) Überprüfung und Messung der Komponenten der Infrastruktur; i) Tunnelinspektion/Lüftung; j) Rangieren; k) Notfallrettung und Bergung während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, Instandhaltung und Wartung. Es wird angenommen, dass ein Serienstraßenfahrzeug als Basis-Fahrzeug für eine Zwei-Wege-Maschine ein akzeptables Sicherheitsniveau für seine Basisfunktionen bietet. Wenn in den Abschnitten dieser Europäischen Norm nicht ausdrücklich anders festgelegt, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 2: Prescriptions générales de sécurité