Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-1
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 39
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 1: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-1 (2013 06 15)*ÖNORM EN 15746-1 (2019 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 15954-1:2013*EN 15954-2*EN 15807*EN 15877+A1:2018*EN 50121-3-1:2017*EN 50121-3-2:2016*EN 50122-1:2011*EN 50206-1*EN 50206-2*EN 50317*EN 50318*EN 50367*EN 280*EN 286-3*EN 286-4*EN 13309*EN 13715*EN 14033-1:2017*EN 14033-2:2017*EN 14363+A1:2018*EN 14601*EN 15273+A1:2016*EN 15528*EN 15566*EN 15746-2:2020*EN 15746-3:2020*EN 15746-4:2020*EN 50405*EN 60947 (alle Teile)*EN ISO 7731*ISO 16754*ISO 8755*DIN 74054 (alle Teile)
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-1 (2020 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 1: Technical requirements for travelling and working
Description:
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung auftreten können, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite. Allerdings können zusätzliche Anforderungen für Versetzfahrten und den Arbeitseinsatz auf Schmalspur- oder Breitspurstrecken, auf Bahnen, die andere Kräfte als die Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen und U-Bahn-Infrastrukturen verwenden, gelten. Dieses Dokument ist auch anzuwenden für Maschinen und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die sich bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil auf dem Schotter oder dem Planum abstützen. Solche Maschinen sind in der Lage, selbständige selbstfahrende Bewegungen auf dem Planum/Erdreich durchzuführen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zweiwege-Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zweiwege-Maschinen. Die Anforderungen in diesem Dokument werden durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen bestimmt sind, in EN 15746-4 geändert und ergänzt. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang F. Dieses Dokument ist für alle Maschinen anzuwenden, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum bei CEN dieses Dokuments bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 1: Exigences techniques pour le déplacement et le travail
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-1
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zweiwege-Maschinen und zugehörige Ausrüstungen - Teil 1: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-1 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-1 (2016 02 01)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-1 (2019 01) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 1: Technical requirements for travelling and working
Description:
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zweiwege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung auftreten können, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite. Allerdings können zusätzliche Anforderungen für Versetzfahrten und den Arbeitseinsatz auf Schmalspur- oder Breitspurstrecken, auf Bahnen, die andere Kräfte als die Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen und U-Bahn-Infrastrukturen verwenden, gelten. Dieses Dokument ist auch für Maschinen und ihrer zugehörigen Ausrüstungen gültig, die sich bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil auf dem Schotter oder dem Planum abstützen. Solche Maschinen müssen in der Lage sein, selbständige selbstfahrende Bewegungen auf dem Planum/Erdreich durchzuführen. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind; - Anbaumodule nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zweiwege-Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zweiwege-Maschinen. Die Anforderungen in diesem Dokument werden durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen bestimmt sind, in FprEN 15746-4 geändert und ergänzt. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Dieses Dokument ist für alle Maschinen gültig, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum beim CEN dieses Dokuments bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 1: Exigences techniques pour le déplacement et le travail
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-1
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 1: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und den Arbeitseinsatz
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-1 (2015 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road rail machines and associated equipment - Part 1: Technical requirements for travelling and working
Description:
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zwei-Wege-Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen, entstehen können. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite verbreitet; für das Versetzen und den Arbeitseinsatz auf Infrastrukturen mit schmalen oder breiten Spurweiten, für Bahnen, die andere Kräfte als Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen, sowie auf Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Europäische Norm ist auch für Maschinen und deren zugehörige Ausstattung gültig, die bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil vom Schotter oder dem Planum gestützt werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei-Wege-Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zwei-Wege-Maschinen. Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm wurden abgeändert und durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen entworfen wurden, in Teil 4 dieser Normenreihe ergänzt. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Zum Umbau von Zwei-Wege-Maschinen wird davon ausgegangen, dass ein für EU-Straßen zulässiges Basisfahrzeug für seine vorgesehenen Grundfunktionen genügend Sicherheit bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt. Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 1 : Prescriptions techniques pour le déplacement et le travail
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15746-1
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 33
Bezeichnung:
Bahnanwendungen - Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 1: Technische Anforderungen an das Fahren und den Arbeitseinsatz
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15746-1 (2021 06 01)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15746-1 (2012 08 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 15528*EN 15746-2:2010*EN 15954-1:2009*EN 15954-2:2009*EN 50121-3-1:2006*EN 50121-3-2:2006*EN 50122-1*EN 50238:2003*EN 60947 (alle Teile)*EN ISO 7731*EN ISO 12100-1:2003*UIC 545*EN 280*EN 286-3*EN 286-4*EN 791*EN 12663:2000*EN 13309*EN 13715*EN 14033-1:2011*EN 14033-2:2008*EN 14363:2005*EN 14601*EN 15153-1*EN 15153-2*EN 15273-2:2009*EN 15437 (alle Teile)
Autor:
Komitee 213 Eisenbahnwesen
Referenz:
EN 15746-1 (2012 04) ,IDT*EN 15746-1+A1 (2011 10) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 1: Technical requirements for running and working
Description:
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefahren von selbst angetriebenen Zwei-Wege-Maschinen, nachfolgend als Maschine bezeichnet und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Maschinen, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Die Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen nach Teil 1 von EN 15746 unterliegt der autorisierten Stelle, die Konformität mit den Anforderungen nach Teil 2 wird vom Hersteller erklärt, mit Ausnahme von Maschinen, die nach der Maschinen-Richtlinie, Anhang 4 klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung in Verbindung mit einer notifizierten Stelle benötigen. Für das Fahren auf Infrastrukturen mit schmalen Spurweiten oder auf Breitspurstrecken, Straßenbahnlinien, von Eisenbahnen, die eine andere Haftreibung zwischen Schiene und Rad nutzen und Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen bestehen. Diese Europäische Norm gilt auch für Maschinen und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei-Wege-Ahänger. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes auf: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schweren Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefahren aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefahren, durch frei schwingende Lasten. Andere Bau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
francoise:
Applications ferroviaires - Voie - Machines rail-route et équipements associés - Partie 1: Prescriptions techniques pour la circulation et le travail