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Österreichische Baunormen

Norm-Informationen:
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 1570-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 2: Hubtische zum Heben von Gütern, die mehr als 2 Haltestellen eines Gebäudes anfahren und deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 017 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Referenz:
übersetzt in:
de*en
english text:
Safety requirements for lifting tables - Part 2: Lifting tables serving more than 2 fixed landings of a building, for lifting goods with a vertical travel speed not exceeding 0,15 m/s
Description:
1.1 Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen an Hubtische fest, die die folgenden Eigenschaften erfüllen müssen: - Anfahren von 2 oder mehr ortsfesten Haltestellen und - vertikale Verfahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s, außer wenn sicher durch Einbauposition und - Anheben oder Absenken von Gütern und nicht Personen und - nur während des Be-/Entladens für Personen zugänglich und - fest eingebaut. 1.2 Dieses Dokument gilt nicht für die folgenden Einrichtungen: - dauerhaft eingebaute Hubtische, die festgelegte Ebenen eines Gebäudes mit einer vertikalen Hubgeschwindigkeit anfahren, die 0,15 m/s (EN 81-31); - Hubtische, die nicht mehr als zwei ortsfeste Haltestellen eines Gebäudes anfahren (EN 1570-1); - Hubtische zum Heben von Bedienpersonen, die mehr als 2 ortsfeste Haltestellen eines Gebäudes anfahren und deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet; - Hubtische zum Befördern von Bedienpersonen, eingebaut mit einer Einhausung und deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet; - Hubtische für die Verwendung auf Schiffen; - Hubtische zum Bewegen von Künstlern und Versenk- und Hebevorrichtungen von Theaterbühnen während künstlerischer Darbietungen. 1.3 Dieses Dokument berücksichtigt keine zusätzlichen Anforderungen für: - elektromagnetische Verträglichkeit; - den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. bei starken magnetischen Feldern); - Betrieb, der besonderen Regelungen unterliegt (z. B. potentiell explosive Atmosphäre, Bergwerk); - die Handhabung von Lasten, deren Beschaffenheit zu gefährlichen Situationen führen könnte (z. B. geschmolzene Metalle, Säuren, strahlende Materialien, besonders spröde Lasten, lose Lasten (Kies, Rohre)); - Gefährdungen, die während Herstellung, Transport und Entsorgung auftreten; - Ausrüstungsteile, die auf der Lastplattform angebracht sind oder deren Austausch bzw. Wartung; - den Einbau in umfassende Systeme oder in andere Maschinen usw.; - Kabellose Stellteile, z. B. drahtlos; - Hubtische, bei denen der Hydraulikdruck direkt durch Gasdruck erzeugt wird; - Hubtische, die durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Dieses Dokument gilt nicht für Hubtische, die vor dessen Veröffentlichungsdatum hergestellt wurden.
francoise:
Exigences de sécurité des tables élévatrices - Partie 2 : Tables élévatrices desservant plus de deux paliers fixes d'un bâtiment utilisées pour transporter des marchandises et dont la vitesse ne dépasse pas 0,15 m/s