Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15502-2-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 30
Bezeichnung:
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15502-2-2 (2014 11 01)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2014 11 01)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2023 02 15)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2023 02 15)
identische Norm:
Registriert als:
EN 15502-1:2021+A1:2023
Autor:
Komitee 043 Gasgeräte und Gastechnik
Referenz:
EN 15502-2-2 (2024) ,IDT
übersetzt in:
en
english text:
Gas-fired central heating boilers - Part 2-2: Specific standard for type B1 appliances
Description:
francoise:
Chaudières de chauffage central utilisant les combustibles gazeux - Partie 2-2: Norme spécifique pour les appareils de type B1
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15502-2-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 27
Bezeichnung:
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15502-2-2 (2025 02 15)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2025 02 15)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 043 Gasgeräte und Gastechnik
Referenz:
EN 15502-2-2 (2022 12) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Gas-fired central heating boilers - Part 2-2: Specific standard for type B1 appliances
Description:
Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Einteilung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Zentralheizungskesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Ventilator ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden. Wenn das Wort Kessel benutzt wird, muss es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden. Dieses Dokument ist in Verbindung mit EN 15502-1:2021 anzuwenden. Diese Europäische Norm gilt für gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauart B11, B11BS, B12, B12BS, B13, B13BS: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den unteren Heizwert) von nicht mehr als 70 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet; e) die vom Hersteller entweder als "Niedertemperaturkessel" oder als "Standardkessel" bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als "Standardkessel" betrachtet; f) die für die Aufstellung im Inneren eines Gebäudes oder an einem teilweise geschützten Ort vorgesehen sind; g) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird; h) die für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind. Für Anwendungen innerhalb des Anwendungsbereiches der Druckgeräterichtlinie (DGRL, en: PED) können weitere Anforderungen erforderlich werden (z. B. Situationen, bei denen die höchstzulässige Temperatur 110 °C überschreitet, oder wenn der Wert Volumen mal höchstzulässiger Druck über 50 bar x Liter liegt). Ein Beispiel für eine auf einer Risikoanalyse beruhenden Bewertungsmethode wird in Abschnitt 11 beschrieben. Diese Norm behandelt nicht alle Anforderungen für: aa) Geräte, die dafür ausgelegt sind, an ein Gasnetz angeschlossen zu werden, bei dem die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt; ab) Geräte, die Abgasklappen benutzen; ac) Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwerts) nicht über 70 kW haben. ad) Geräte der Bauarten A, B14, B2, B3, B4, B5 und C; ae) Geräte, die an eine (gemeinsame) Abgasanlage mit mechanischer Abgasabführung anzuschließen sind; af) Geräte mit Brenngas/Luft-Regelung; ag) Modulierende Brenner; ah) Kessel, bei denen bei bestimmten Bedingungen es zur Kondensation führen kann; ai) Kessel, die für die Innenaufstellung vorgesehen sind mit einem negativen Druck im Vergleich zum Druck im Abgassystem. aj) Oberflächentemperaturen von Außenteilen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen; ak) Geräte, die für die Verbrennung von Erdgas der zweiten Familie bestimmt sind und bei denen dem Erdgas Wasserstoff zugesetzt wird; al) Kessel, die speziell für die Installation in Bereichen, die für ältere Menschen und Kinder zugänglich sind, vorgesehen sind; am) Kessel, die mit einer adaptiven Verbrennungsregelung (ACCF, en: adaptive combustion control function) ausgestattet sind.
francoise:
Chaudières de chauffage central utilisant les combustibles gazeux - Partie 2-2: Norme spécifique pour les appareils de type B1
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 15502-2-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 22
Bezeichnung:
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1
zitierte Normen:
ÖNORM EN 15502-2-2 (2025 02 15)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2025 02 15)
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 15502-2-2 (2012 11 01)*ÖNORM EN 15502-2-2 (2012 11 01)*ÖNORM EN 15417 (2006 11 01)*ÖNORM EN 15417 (2006 11 01)*ÖNORM EN 297 (2006 10 01)*ÖNORM EN 297 (2006 10 01)*ÖNORM EN 625 (1996 02 01)*ÖNORM EN 625 (1996 02 01)*ÖNORM EN 677 (1998 08 01)*ÖNORM EN 677 (1998 08 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 437:2003*EN 437+A1:2009*EN 14459:2007*EN 15502-1:2012*EN 60730-2-9
Autor:
Komitee 043 Gasgeräte und Gastechnik
Referenz:
EN 15502-2-2 (2014 07) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Gas-fired central heating boilers - Part 2-2: Specific standard for type B1 appliances
Description:
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Klassifizierung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Zentralheizungskesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Ventilator ausgerüstet sind und nachfolgend kurz "Kessel" genannt werden. Wenn das Wort Kessel benutzt wird, muss es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden. Diese Europäische Norm schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten B11, B11BS, B12, B12BS, B13 und B13BS entsprechend der Einteilung in CEN/TR 1749:2009 ein: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den unteren Heizwert) von nicht mehr als 70 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann; f) die vom Hersteller entweder als "Niedertemperaturkessel" oder als "Standardkessel" bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als "Standardkessel" betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind entweder in Gebäuden oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulierende oder nicht modulierende Kessel sind. Diese Europäische Norm muss in Verbindung mit der Norm EN 15502-1 für allgemeine Anforderungen verwendet werden. Für Anwendungen innerhalb des Anwendungsbereiches der Druckgeräterichtlinie (DGRL, eng PED) können weitere Anforderungen erforderlich werden (z. B. Situationen, bei denen die höchstzulässige Temperatur 110 °C überschreitet, oder wenn der Wert Volumen mal höchstzulässiger Druck über 50 bar × Liter liegt). Diese Norm beschreibt die Anforderungen für Kessel mit bekannten Bauweisen. Bei Kesseln mit alternativen Bauweisen, die eventuell nicht vollständig durch diese Norm abgedeckt werden, muss das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, abgeschätzt werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode, die auf Risikoanalyse beruht, und die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, ist in Abschnitt 11 beschrieben.
francoise:
Chaudières de chauffage central utilisant les combustibles gazeux - Partie 2-2: Norme spécifique pour les appareils de type B1