Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 13450-1
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Gesteinskörnungen für Gleisschotter - Teil 1: Produktstandard
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM EN 13450 (2015 07 15)*ÖNORM EN 13450 (2015 07 15)
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 051 Gesteine und Gesteinskörnungen
Referenz:
EN 13450-1 (2021 06) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Aggregates for railway ballast - Part 1: Characteristics
Description:
Dieses Dokument legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen für die Verwendung beim Bau der oberen Schicht (Oberbau) von Bahnkörpern fest. Bezüglich des Ursprungs und Herstellungsverfahrens des Materials deckt dieses Dokument natürliche Gesteinskörnung, industriell hergestellte Gesteinskörnung, rezyklierte Gesteins-körnungen und Gemische dieser Materialien ab. Bei den in diesem Dokument abgedeckten Gesteinskörnungen handelt es sich um Gleisschotter. Gleisschotter bezieht sich auf Gesteinskörnungen, bei denen 100 % der Kornoberflächen als vollständig gebrochen beschrieben werden können und die durch die Verarbeitung natürlicher oder industriell hergestellter Materialien oder gebrochener ungebundener rezyklierter Gesteinskörnungen gewonnen werden. Bei den in diesem Dokument abgedeckten Gesteinskörnungen handelt es sich um grobe Gesteinskörnungen. Gleisschotter, der aus an der Baustelle vorher verwendetem Gleisschotter stammt und nicht in Verkehr gebracht wurde (wiederverwendeter Gleisschotter), ist nicht Gegenstand dieses Dokuments. Dieses Dokument deckt Folgendes nicht ab: - natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen mit einer Rohdichte auf ofentrockener Basis kleiner oder gleich 2,00 Mg/m3, wie bereits in prEN 13055:2021 festgelegt; - rezyklierte Gesteinskörnungen mit Rohdichten kleiner als 1,50 Mg/m3; - Gesteinskörnungen mit einem oberen Nennwert der Korngröße größer als 90 mm; - Wasserbausteine, wie in prEN 13383-1:2021 festgelegt; - Gesteinskörnungen für Bauwerke, wie in prEN 17555-1:2021 festgelegt; - Verwendung von Gesteinskörnungen in Ausbauasphaltmischgut, wie für Ausbauasphalt zur Verwendung als Bestandteil von Asphaltmischgut bereits in EN 13108-8:2016 festgelegt ist; - Verwendung von Gesteinskörnungen als Boden; - Verwendung von Gesteinskörnungen in Erdbauwerken, wie in EN 16907:2018, Teil 1 bis Teil 6, festgelegt.
francoise:
Granulats pour ballasts de voies ferrées - Partie 1: Caractéristiques