Österreichische Baunormen
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 4007 (2002 07 01)*ÖNORM EN 12811-2 (2001 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 1254-2*EN 1254-8*EN 12627*EN 1412*EN 1503-1*EN 1503-3*EN 1555-3*EN 1593:1999*EN 1982*EN 377*EN 437+A1:2009*EN 549*EN 60730-1:2000*EN 682*EN 751-1*EN 751-2*EN 751-3*ABMA 7*AGMA 9000*AGMA 9002*API 541*API 611
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 20594-1/AC (1996:1993) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Temporary works equipment - Part 2: Information on materials
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Partie 2: Information concernant les matériaux
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 13
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 4007 (2002 07 01)*ÖNORM EN 12811-2 (2001 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
EN 301*EN 336*EN 338*EN 390*EN 729-1*EN 1562*EN 1563*EN 10142*EN 10204*ENV 1993-1-1*ENV 1993-1-3*ENV 1995-1-1*ENV 1999-1-1:1998*EN ISO 1461*EN ISO 12944-1*EN ISO 12944-2*EN ISO 12944-3*EN ISO 12944-4*EN ISO 12944-5*EN ISO 12944-6*EN ISO 12944-7*EN ISO 12944-8
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 12811-2 (2004 02) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Temporary works equipment - Part 2: Information on materials
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Partie 2: Information concernant les matériaux
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ersetzte Normen:
ÖNORM B 4007 (2002 07 01)*ÖNORM EN 12811-2 (2001 10 01)
identische Norm:
Registriert als:
ISO 261*ISO 262*ISO 281*ISO 286 Reihe*ISO 4200*ISO 5753*ISO 7-1*ISO 7005-1*ISO 7005-2*ISO 724*ISO 8501 Reihe*ISO 965 Reihe*ISO 9906*MSS-SP-55*NACE MR0175*NFPA 70*SSPC SP 6*ASTM D3703*EN ISO 3170*EN ISO 3171*EN ISO 3696*ISO 1998-2
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 16564 (2013 04) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Temporary works equipment - Part 2: Information on materials
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Partie 2: Information concernant les matériaux
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 12811-2 (2004 06 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 12474 (2001 04) ,IDT
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Echafaudages - Partie 2: Information aux matériaux
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 15
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 12811-2 (2004 06 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 2591-307 (1998 06) ,IDT
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Echafaudages - Partie 2: Information aux matériaux
Normdatenbank:
Dokumenten Nummer:
ÖNORM EN 12811-2
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 10
Bezeichnung:
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste - Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen
zitierte Normen:
ÖNORM EN 12811-2 (2004 06 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 150 Gerüste
Referenz:
EN 12811-2 (2001) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Temporary works equipment - Scaffolds - Part 2: Information on materials
Description:
Die Europäische Norm (EN) 12811 in ihren Teilen gilt als Begleitnorm für alle vom CEN/TC 53 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" erarbeiteten Normen. Der Teil 2 der EN 12811 informiert darüber, wo Informationen zu Werkstoffe zu finden sind, die bei temporären Konstruktionen häufig verwendet werden und weist außerdem auf eine Reihe von Punkten hin, die der Konstrukteur berücksichtigen sollte. Die Informationen sind begrenzt auf allgemein gebräuchliche Stähle, Aluminiumlegierungen, Gusseisen, Holz und Holzwerkstoffe. Anforderungen an das Schweißen, an den Schutz gegen Korrosion und Verrottung werden ebenfalls festgelegt. Diese Norm ist begrenzt auf eine Auswahl von Werkstoffsorten und Festigkeitsklassen aus internationalen oder Europäischen Normen. Diese Europäische Norm ist auf eine Auswahl von Sorten und Festigkeitsgraden von Werkstoffen aus entweder internationalen oder Europäischen Normen beschränkt. Es ist mit dieser Norm nicht beabsichtigt, die Verwendung nicht genormter (neuer) Werkstoffe oder die Verwendung von Bauteilen aus alten Werkstoffen zu verhindern. Es liegt außerhalb des Arbeitsbereiches und der Zuständigkeit des CEN/TC 53, Regeln für nicht genormte neue und für alte ehemals national genormte Werkstoffe aufzustellen. Solange keine europäische Richtlinie für temporäre Konstruktionen existiert, bleiben solche Regeln und ihre wechselseitige Anerkennung den einzelnen europäischen Ländern vorbehalten.
francoise:
Equipements temporaires de chantiers - Echafaudages - Partie 2: Information aux matériaux