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Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Kehrgesetz 2022
Abschnitt:
22. Übergangsbestimmungen
Inhalt:
Die erstmalige wiederkehrende Betriebsdichtheitsprüfung gemäß § 13 Abs. 2 ist spätestens innerhalb von fünf Jahren durchzuführen.