Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Tiroler Bauproduktegesetz 2016
Abschnitt:
4. 1. Unterabschnitt
Inhalt:
4. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen