Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
Abschnitt:
003
Inhalt:
§ 3. Ist die Ausgleichsabgabe auf Grund eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahrens bescheidmäßig vorzuschreiben, beträgt der Einheitssatz je Stellplatz 8.720,74 Euro.