Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
3. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
3. Teil
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
2. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
2. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen