Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
Inhalt:
4. Hauptstück
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
3. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
3. Abschnitt
Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen