Baugesetze und Verordnungen
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Notifikationsgesetz
Abschnitt:
§001 Geltungsbereich
Inhalt:
Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.